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title: "Definition: Gewerbebegriff Definition"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/gewerbebegriff-definition"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gewerbebegriff Definition

## Definition

Ein Gewerbe ist eine erlaubte und nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, die nicht zur Urproduktion, zu den Freien Berufen oder zur bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zu rechnen ist.

## Erläuterung

<erklaerung>Mit dem Gewerberecht werden zwei Ziele verfolgt: zum einen die <b>Gewährleistung der Gewerbefreiheit</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/GewO/1.html" title="&sect; 1 GewO: Grundsatz der Gewerbefreiheit">§ 1 Abs. 1 GewO</a>), zum anderen der <b>Schutz vor typischen Gefahren des Gewerbebetriebs</b>. Folglich sind die (positiven) Merkmale des Gewerbebegriffs <b>weit auszulegen</b> und die Tätigkeit nach ihrem <b>Gesamtbild</b> zu beurteilen: <b>Je eher</b> typische gewerberechtliche Gefahren von der Tätigkeit ausgehen, <b>desto eher</b> liegt ein Gewerbe vor.</erklaerung><vertiefung>Eine feste gesetzliche Definition des Gewerbebegriffs existiert nicht; auf diese Weise kann die Praxis durch dessen Auslegung auf gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungen reagieren (dynamischer Gewerbebegriff).</vertiefung>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/gewerbebegriff-definition
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
