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title: "Definition: Gewerbe (§ 1 HGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/gewerbe-1-hgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gewerbe (§ 1 HGB)

## Definition

Ein Gewerbe ist nach herrschender Meinung jede (1) offene, (2) planmäßige, (3) selbstständige, (4) erlaubte, (5) von der Absicht dauernder Gewinnerzielung getragene Tätigkeit, mit (6) Ausnahme freiberuflicher, wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/gewerbe-1-hgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
