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title: "Definition: Gewaltverbot"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/gewaltverbot"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gewaltverbot

## Definition

Das Gewaltverbot ächtet umfassend die Anwendung und Androhung von Gewalt zwischen Staaten. Es stellt nicht nur Völkergewohnheitsrecht dar, sondern ist auch ausdrücklich in Art. 2 Abs. 4 UN-Charta geregelt. Ausnahmen können sich u.a. im Verteidigungsfall oder nach Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat ergeben.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/gewaltverbot
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
