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title: "Definition: Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/gewalt-240-abs-1-var-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)

## Definition

Der klassische Gewaltbegriff setzt voraus, dass der Täter (1) durch körperliche Kraftentfaltung (2) Zwang ausübt, indem er auf den Körper eines anderen einwirkt, (3) um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden.

## Erläuterung

Der Begriff der Gewalt ist umstritten.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/gewalt-240-abs-1-var-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
