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title: "Definition: Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)"
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language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)

## Definition

Eine Schädigung der Gesundheit ist das Hervorrufen oder Steigern eines, wenn auch nur vorübergehenden pathologischen Zustands, unabhängig davon, ob das Opfer zuvor gesund war oder ob eine Vorschädigung bestand.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/gesundheitsschaedigung-223-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
