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title: "Definition: Geschäftsführer (§ 677 BGB)"
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kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Geschäftsführer (§ 677 BGB)

## Definition

Geschäftsführer i.S.d. § 677 BGB ist wer mit Fremdgeschäftsführungswillen, aber ohne Berechtigung ein Geschäft vornimmt.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/geschaeftsfuehrer-677-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
