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title: "Definition: Gesamtzusage"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/gesamtzusage"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gesamtzusage

## Definition

Eine Gesamtzusage ist eine Willenserklärung des Arbeitgebers in allgemeiner Form an alle Arbeitnehmer des Betriebs (oder einen nach abstrakten Merkmalen abgegrenzten Teil von ihnen), durch die den Arbeitnehmern ein Vorteil versprochen wird. Es handelt sich nach hM um ein Vertragsangebot an jeden einzelnen Arbeitnehmer.

## Erläuterung

<praxistipp>Erfasst werden von einer Gesamtzusage sämtliche zugunsten des Arbeitnehmers in Aussicht gestellten Leistungen – etwa Freistellungen, Einmalzahlungen, betriebliche Altersversorgung, Essenszuschüsse uvm.</praxistipp>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/gesamtzusage
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
