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title: "Definition: Gericht (Art. 100 Abs. 1 GG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/gericht-art-100-abs-1-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gericht (Art. 100 Abs. 1 GG)

## Definition

Ein Gericht i.S.d. Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG ist der erkennende Spruchkörper, der – ausgestattet mit richterlicher Unabhängigkeit – in einem Gesetz mit Aufgaben eines Gerichts betraut und als Gericht bezeichnet ist.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/gericht-art-100-abs-1-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
