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title: "Definition: Gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert (§ 202a Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/gegen-unberechtigten-zugang-besonders-gesichert-202a-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert (§ 202a Abs. 1 StGB)

## Definition

Daten sind besonders gegen unberechtigten Zugang gesichert, wenn Vorkehrungen speziell zu dem Zweck getroffen sind, den Zugang Unbefugter zu verhindern oder zu erschweren.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/gegen-unberechtigten-zugang-besonders-gesichert-202a-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
