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title: "Definition: Gebrauchen (§ 268 Abs. 1 Nr. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/gebrauchen-268-abs-1-nr-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gebrauchen (§ 268 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

## Definition

Eine (unechte oder verfälschte) technische Aufzeichnung gebraucht, wer sie demjenigen, der durch sie getäuscht werden soll, so gegenständlich zugänglich macht, dass dieser die Möglichkeit hat, die technische Aufzeichnung wahrzunehmen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/gebrauchen-268-abs-1-nr-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
