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title: "Definition: Formzwang (vor § 241 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/formzwang-vor-241-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Formzwang (vor § 241 BGB)

## Definition

Formzwang ist der rechtliche Zwang, den Vertrag in einer bestimmten Form abzuschließen.

## Erläuterung

Begründet werden kann der Formzwang sowohl gesetzlich als auch durch vertragliche Vereinbarung. Wird gegen die gesetzlich vorgeschriebene Form verstoßen, ist das Rechtsgeschäft nichtig (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/125.html" title="&sect; 125 BGB: Nichtigkeit wegen Formmangels">§ 125 S. 1 BGB</a>).

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/formzwang-vor-241-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
