---
title: "Definition: Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/firmenfortfuehrung-25-abs-1-hgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB)

## Definition

Firmenfortführung liegt vor, wenn der Erwerber den Kern und die prägenden Zusätze übernimmt, sodass der Rechtsverkehr die neue Firma mit der alten identifiziert.

---

Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/firmenfortfuehrung-25-abs-1-hgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
