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title: "Definition: Erlaubnisirrtum (§ 17 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/erlaubnisirrtum-17-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Erlaubnisirrtum (§ 17 StGB)

## Definition

Ein Erlaubnisirrtum liegt vor, wenn der Täter trotz zutreffender Erfassung des Sachverhalts entweder irrig einen rechtlich nicht anerkannten Rechtfertigungsgrund annimmt (Bestandsirrtum) oder aber die
Grenzen eines rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrundes zu seinen
Gunsten überdehnt (Grenzirrtum).

## Erläuterung

Auch als <b>indirekter Verbotsirrtum</b> wird der Erlaubnisirrtum bezeichnet. Zur Straffreiheit führt er nur, sofern der Irrtum unvermeidbar war und somit ausnahmsweise die Schuld des Täters entfällt (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html" title="&sect; 17 StGB: Verbotsirrtum">§ 17 StGB</a>).

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/erlaubnisirrtum-17-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
