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title: "Definition: Erbvertrag (§ 2274 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/erbvertrag-2274-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Erbvertrag (§ 2274 BGB)

## Definition

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag hat eine rechtliche Doppelnatur, da er zugleich Verfügung von Todes wegen und Vertrag ist. Der Erbvertrag ermöglicht es, bindende Verfügungen zu treffen, die der Erblasser grundsätzlich nicht mehr durch eine einseitige Erklärung aufheben kann. Diese Einschränkung der Testierfreiheit lässt sich durch das Vertragsprinzip rechtfertigen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/erbvertrag-2274-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
