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title: "Definition: Entschuldigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/entschuldigt-142-abs-2-nr-2-var-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Entschuldigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 StGB)

## Definition

Entschuldigt ist das Sich-Entfernen, wenn der Täter „ohne Schuld“ gehandelt hat, wenn also Entschuldigungs- oder Schuldausschließungsgründe vorgelegen haben (§ 35 StGB, Schuldunfähigkeit, unvermeidbarer Verbotsirrtum).

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/entschuldigt-142-abs-2-nr-2-var-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
