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title: "Definition: Einstweiliger Rechtsschutz (§§ 916ff. ZPO)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/einstweiliger-rechtsschutz-916ff-zpo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Einstweiliger Rechtsschutz (§§ 916ff. ZPO)

## Definition

Das Verfahren im <b>einstweiligen Rechtsschutz</b> nach §§ 916 ff. ZPO dient der <b>vorläufigen Sicherung oder Regelung einer materiell-rechtlichen Position</b>, wenn diese gefährdet ist. Das Eilverfahren ist damit eine Ausprägung der Garantie des effektiven Rechtsschutzes. Zu unterscheiden ist zwischen <b>Arrest</b> (§§ 916 ff. ZPO) und <b>einstweiliger Verfügung</b> (§§ 935 ff. ZPO).

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/einstweiliger-rechtsschutz-916ff-zpo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
