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title: "Definition: Eigentum (§ 903 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/eigentum-903-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Eigentum (§ 903 BGB)

## Definition

Eigentum (§ 903 BGB) ist das absolute Recht mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeglicher Einwirkung auszuschließen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/eigentum-903-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
