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title: "Definition: Digitale Dienstleistungen (§ 327 Abs. 2 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/digitale-dienstleistungen-327-abs-2-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Digitale Dienstleistungen (§ 327 Abs. 2 BGB)

## Definition

Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die entweder dem Verbraucher die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen oder die dem Verbraucher die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen.

## Erläuterung

<klausurhinweis>Da die digitale Dienstleistung in <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/327.html" title="&sect; 327 BGB: Anwendungsbereich">§ 327 Abs. 2 BGB</a> legaldefiniert ist, erübrigt sich das Auswendiglernen des Begriffs.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/digitale-dienstleistungen-327-abs-2-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
