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title: "Definition: Differenzhypothese (§ 249 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/differenzhypothese-249-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Differenzhypothese (§ 249 BGB)

## Definition

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der jetzige tatsächliche Wert des Vermögens (=realer Zustand) geringer ist als der Wert, den das Vermögen ohne das die Ersatzpflicht begründende Ereignis haben würde (=hypothetischer Zustand).

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/differenzhypothese-249-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
