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title: "Definition: Definition Zustandsverantwortlichkeit"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/definition-zustandsverantwortlichkeit"
kind: "Legaldefinition"
area: "Öffentliches Recht"
topic: "Besonderes Verwaltungsrecht"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T05:43:41+00:00"
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# Definition Zustandsverantwortlichkeit

**Rechtsgebiet:** Öffentliches Recht › Besonderes Verwaltungsrecht

## Definition

Bei der Zustandsverantwortlichkeit geht die Gefahr von einem Tier oder einer Sache aus. Hier ist die polizeiliche Maßnahme gegen den Inhaber der tatsächlichen Sachgewalt zu richten.

## Erläuterung

> **Maßstab:** Im Unterschied zur **Verhaltensverantwortlichkeit**, die an ein konkretes menschliches Handeln anknüpft, entsteht die **Zustandsverantwortlichkeit** allein daraus, dass von einer Sache oder einem Tier eine Gefahr ausgeht – unabhängig davon, ob jemand sich zuvor irgendwie verhalten hat. Adressat der Gefahrenabwehr ist zunächst, wer die tatsächliche Gewalt über die gefährliche Sache oder das Tier ausübt, weil dieser die Gefahr am schnellsten beseitigen kann.

> **Vertiefung:** Fallen Eigentum und tatsächliche Gewalt auseinander, bleibt der Eigentümer nicht außen vor: Landesrechtlich ist er zusätzlich zum unmittelbaren Inhaber der Sachgewalt als Zustandsstörer heranziehbar, etwa nach **Art. 8 Abs. 2 S. 1 BayPAG** oder **§ 14 Abs. 3 S. 1 ASOG**.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/definition-zustandsverantwortlichkeit
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
Zitiervorschlag: „Definition Zustandsverantwortlichkeit“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/definitionen/definition-zustandsverantwortlichkeit.
