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title: "Definition: Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/definition-daseinsvorsorge-bawue-bayern-thueringen"
kind: "Legaldefinition"
area: "Öffentliches Recht"
topic: "Besonderes Verwaltungsrecht"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T05:43:41+00:00"
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# Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)

**Rechtsgebiet:** Öffentliches Recht › Besonderes Verwaltungsrecht

## Definition

Daseinsvorsorge ist die Erfüllung derjenigen Leistungen, die der Befriedigung von Bedürfnissen des Bürgers im Rahmen seiner normalen, dem jeweiligen Lebensstandard entsprechenden Lebensführung dienen.

## Erläuterung

> **Maßstab:** Daseinsvorsorge bezeichnet nach der von Forsthoff geprägten Formel diejenigen Leistungen der öffentlichen Hand, die der Bevölkerung die für eine zeitgemäße Lebensführung notwendige Grundversorgung sichern. Entscheidend ist ein **dynamischer** Maßstab: Was als notwendig gilt, richtet sich nach dem jeweils erreichten Lebensstandard und wandelt sich mit der gesellschaftlichen Entwicklung – ein Bereich kann also erst nachträglich hinzutreten.

> **Beispiel:** Zum klassischen Kernbestand zählen die leitungsgebundene Versorgung mit Strom, Gas und Trinkwasser sowie die Abfall- und Abwasserentsorgung. Weil der dynamische Maßstab mit der Zeit geht, wird inzwischen auch die Bereitstellung eines **schnellen Internetzugangs** überwiegend dazugezählt. Nicht erfasst ist dagegen die Errichtung hochpreisiger Eigentumswohnungen; geförderter, bedarfsgerechter Wohnraum kann hingegen darunterfallen.

> **Klausurentipp:** Weil sich der Begriff kaum abschließend definieren lässt, arbeiten Lehrbücher meist mit Beispielskatalogen. In der Klausur überzeugt es mehr, den **dynamischen Maßstab** selbst zu benennen und ihn auf den konkreten Fall anzuwenden, als nur eine Liste abzuschreiben.

## Verwandte Definitionen

- [Änderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/aenderung-von-baulichen-anlagen-29-abs-1-baugb)
- [Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.) (Art. 20 Abs. 3 GG)](http://www.juralernen.de/definitionen/angemessenheit-verhaeltnismaessigkeit-ies-art-20-abs-3-gg)
- [Anlage für soziale Zwecke (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Var. 1 BauNVO)](http://www.juralernen.de/definitionen/anlage-fuer-soziale-zwecke-3-abs-3-nr-2-var-1-baunvo)
- [Anlage/Betrieb, die/der Versorgung des Gebiets dient (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO)](http://www.juralernen.de/definitionen/anlagebetrieb-dieder-versorgung-des-gebiets-dient-2-abs-2-nr-2-4-abs-2-nr-2-baunvo)
- [Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB) ](http://www.juralernen.de/definitionen/aussenbereichsinsel-35-baugb)
- [Auswahlermessen (§ 40 VwVfG)](http://www.juralernen.de/definitionen/auswahlermessen-40-vwvfg)
- [Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/bauliche-anlage-29-abs-1-baugb)
- [Bebauungszusammenhang (§ 34 Abs. 1 BauGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/bebauungszusammenhang-34-abs-1-baugb)

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Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
Zitiervorschlag: „Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/definitionen/definition-daseinsvorsorge-bawue-bayern-thueringen.
