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title: "Definition: Deckungsverhältnis (§ 328 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/deckungsverhaeltnis-328-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Deckungsverhältnis (§ 328 BGB)

## Definition

Das Deckungsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Schuldner (Versprechender) und dem Gläubiger (Versprechensempfänger). Aus ihm erlangt der Schuldner die Deckung (also Gegenleistung) für die Leistung, die er an den Dritten zu erbringen hat.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/deckungsverhaeltnis-328-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
