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title: "Definition: Dauerschuldverhältnis (§ 314 Abs. 1 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/dauerschuldverhaeltnis-314-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Dauerschuldverhältnis (§ 314 Abs. 1 BGB)

## Definition

Ein Schuldverhältnis, das mindestens eine Partei zu einer dauernden oder wiederkehrenden Leistung verpflichtet und bei dem der Gesamtumfang der Leistung von der Dauer des Schuldverhältnisses abhängig ist.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/dauerschuldverhaeltnis-314-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
