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title: "Definition: Dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines Gliedes (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/dauernde-gebrauchsunfaehigkeit-eines-gliedes-226-abs-1-nr-2-stgb"
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language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines Gliedes (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

## Definition

Eine dauernde Gebrauchsunfähigkeit liegt vor, wenn so viele Funktionen des Glieds ausgefallen sind, dass es weitgehend unbrauchbar geworden ist und daher die faktischen Wirkungen derjenigen eines Verlustes entsprechen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/dauernde-gebrauchsunfaehigkeit-eines-gliedes-226-abs-1-nr-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
