---
title: "Definition: Dauergefahr (§ 34 S. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/dauergefahr-34-s-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
area: "Strafrecht"
topic: "Strafrecht Allgemeiner Teil"
norms: "§ 34 S. 1 StGB"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T05:43:40+00:00"
---

# Dauergefahr (§ 34 S. 1 StGB)

**Norm:** § 34 S. 1 StGB · **Rechtsgebiet:** Strafrecht › Strafrecht Allgemeiner Teil

## Definition

Dauergefahr meint einen gefahrdrohenden Zustand längerer Dauer, der jederzeit in eine Rechtsgutsbeeinträchtigung umschlagen kann, aber auch nicht ausgeschlossen ist, dass der Schadenseintritt noch eine Weile auf sich warten lässt. Gegenwärtig ist eine Dauergefahr dann, wenn sie so dringend ist, dass sie nur durch unverzügliches Handeln wirksam abgewendet werden kann. Merke: Die Gegenwärtigkeit einer Gefahr reicht weiter als die Gegenwärtigkeit eines Angriffs (§ 32 StGB). Das Angriffsstadium setzt wenigstens ein unmittelbares Bevorstehen des rechtsgutsbeeinträchtigenden Verhaltens voraus.

## Verwandte Definitionen

- [Aberratio ictus (§ 16 StGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/aberratio-ictus-16-stgb)
- [Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme – gemäßigte subjektive Theorie der Rspr.](http://www.juralernen.de/definitionen/abgrenzung-taeterschaftteilnahme-gemaessigte-subjektive-theorie-der-rspr)
- [Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme – Tatherrschaftslehre](http://www.juralernen.de/definitionen/abgrenzung-taeterschaftteilnahme-tatherrschaftslehre)
- [Absichtsprovokation (§ 32 StGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/absichtsprovokation-32-stgb)
- [Abwenden der Gefahr (§ 31 Abs. 1 StGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/abwenden-der-gefahr-31-abs-1-stgb)
- [Actio libera in causa (vor § 20 StGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/actio-libera-in-causa-vor-20-stgb)
- [Alternativvorsatz (§ 15 StGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/alternativvorsatz-15-stgb)
- [Andere nahestehende Personen (§ 35 Abs. 1 S. 1 StGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/andere-nahestehende-personen-35-abs-1-s-1-stgb)

---

Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/dauergefahr-34-s-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
Zitiervorschlag: „Dauergefahr (§ 34 S. 1 StGB)“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/definitionen/dauergefahr-34-s-1-stgb.
