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title: "Definition: Datenverarbeitungsvorgang, Beeinflussung eines (§ 263a Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/datenverarbeitungsvorgang-beeinflussung-eines-263a-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Datenverarbeitungsvorgang, Beeinflussung eines (§ 263a Abs. 1 StGB)

## Definition

Eine Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs liegt vor, wenn das Handeln des Täters zumindest mitursächlich für das Ergebnis ist. Zudem muss das beeinflusste Ergebnis Vermögensrelevanz haben, d.h. eine unmittelbare Vermögensminderung eintreten.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/datenverarbeitungsvorgang-beeinflussung-eines-263a-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
