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title: "Definition: Datenbegriff, allgemein "
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/datenbegriff-allgemein"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Datenbegriff, allgemein

## Definition

Nach dem allgemeinen Datenbegriff sind Daten Informationen, die in einer für eine Datenverarbeitungsanlage erkennbaren Form codiert sind, unabhängig davon, ob und in welcher Form sie verarbeitet werden. Im Unterschied zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen die Daten nicht personenbezogen sein.

## Erläuterung

Bewusst hat der Gesetzgeber davon abgesehen, den Datenbegriff näher zu bestimmen. Die in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html" title="&sect; 202a StGB: Aussp&auml;hen von Daten">§ 202a Abs. 2 StGB</a> enthaltene Legaldefinition beschränkt allein den dort vorausgesetzten allgemeinen Datenbegriff.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/datenbegriff-allgemein
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
