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title: "Definition: Darstellung (§ 268 Abs. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/darstellung-268-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Darstellung (§ 268 Abs. 2 StGB)

## Definition

Eine Darstellung ist die dauerhafte Fixierung von Informationen durch das technische Gerät in einem von dem Gerät abtrennbaren Stück oder Teil.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/darstellung-268-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
