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title: "Definition: Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/bodenrechtliche-relevanz-29-abs-1-baugb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)

## Definition

Bodenrechtliche Relevanz ist gegeben, wenn die Anlage die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen, die ihre Zulässigkeit regelt.

## Erläuterung

Wesentliches Abgrenzungsmerkmal des bauplanungsrechtlichen Anlagenbegriffs (<a href="https://dejure.org/gesetze/BauGB/29.html" title="&sect; 29 BauGB: Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften">§ 29 Abs. 1 BauGB</a>) gegenüber seinem bauordnungsrechtlichen Pendant ist das zusätzliche Erfordernis bodenrechtlicher bzw. planungsrechtlicher Relevanz.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/bodenrechtliche-relevanz-29-abs-1-baugb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
