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title: "Definition: Beweisantrag (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/beweisantrag-244-abs-3-s-1-stpo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Beweisantrag (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO)

## Definition

Ein Beweisantrag liegt vor, wenn der Antragsteller ernsthaft verlangt, Beweis über eine bestimmt behauptete konkrete Tatsache, die die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage betrifft, durch ein bestimmt bezeichnetes Beweismittel zu erheben und dem Antrag zu entnehmen ist, weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete Tatsache belegen können soll (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO). Fehlt eine dieser Voraussetzungen, handelt es sich um einen Beweisermittlungsantrag.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/beweisantrag-244-abs-3-s-1-stpo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
