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title: "Definition: Bereicherungsabsicht (§ 259 Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/bereicherungsabsicht-259-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Bereicherungsabsicht (§ 259 Abs. 1 StGB)

## Definition

Der Täter handelt mit Bereicherungsabsicht, wenn es ihm – im Sinne zielgerichteten Wollens (dolus directus 1. Grades) – auf irgendeinen zusätzlichen geldwerten Vorteil für sich oder einen Dritten ankommt, der nicht stoffgleich zu sein braucht.

## Erläuterung

Für den Tatbestand kommt es nicht darauf an, ob der Vorteil tatsächlich erlangt wird.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/bereicherungsabsicht-259-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
