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title: "Definition: Beibringen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/beibringen-224-abs-1-nr-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Beibringen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

## Definition

Beigebracht ist das Gift bzw. der gesundheitsschädliche Stoff dann, wenn eine Verbindung mit dem Körper hergestellt wurde, so dass das Gift bzw. der gesundheitsschädliche Stoff dort seine schädliche Wirkung entfalten kann.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/beibringen-224-abs-1-nr-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
