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title: "Definition: Auswahlverschulden (§ 278 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/auswahlverschulden-278-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Auswahlverschulden (§ 278 BGB)

## Definition

Unter Auswahlverschulden versteht man das Verschulden des Schuldners in Bezug auf die Auswahl, Anleitung oder Beaufsichtigung einer bei der Erfüllung einer Leistungspflicht eingesetzten Hilfsperson.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/auswahlverschulden-278-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
