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title: "Definition: Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB) "
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/aussenbereichsinsel-35-baugb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Außenbereichsinsel (§ 35 BauGB)

## Definition

Nicht mehr als Baulücken sind <b>Außenbereichsinseln</b> im Innenbereich zu werten. Außenbereichsinseln sind Freiflächen, die ringsum von Bebauung umgeben und so groß sind, dass - im Gegensatz zur Baulücke - eine Bebauung dieser Fläche nicht mehr als zwanglose Fortsetzung des Bebauungszusammenhangs erscheinen würde. Ein solcher "Außenbereich im Innenbereich" ist damit dem Außenbereich zuzuordnen.

## Erläuterung

„Außenbereichsinsel“</b> stellt ebenso wenig wie <b>der „Außenbereich im Innenbereich“</b> einen eigenständigen Rechtsbegriff dar. Über die bloße Zuordnung zum <b>Außenbereich</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html" title="&sect; 35 BauGB: Bauen im Au&szlig;enbereich">§ 35 BauGB</a>) hinaus kommt der Belegenheit eines Grundstücks auf einer <b>„Außenbereichsinsel“</b> für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit keine weitergehende Bedeutung zu.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/aussenbereichsinsel-35-baugb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
