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title: "Definition: Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/auflagenvorbehalt-36-abs-2-nr-5-vwvfg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Auflagenvorbehalt (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)

## Definition

Der Auflagenvorbehalt ist eine Nebenbestimmung. Ein Auflagenvorbehalt ist die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügte rechtserhebliche Ankündigung, später könne eine Auflage ergehen oder eine bereits bestehende Auflage geändert oder ergänzt werden (§ 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG).

## Erläuterung

Zwar ist die Auflistung der möglichen Nebenbestimmungen in <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/36.html" title="&sect; 36 BVwVfG: Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt">§ 36 Abs. 2 VwVfG</a> nicht abschließend; in der Praxis entsprechen Nebenbestimmungen aber regelmäßig einem der dort normierten Typen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/auflagenvorbehalt-36-abs-2-nr-5-vwvfg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
