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title: "Definition: Arglosigkeit (§ 211 Abs. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/arglosigkeit-211-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Arglosigkeit (§ 211 Abs. 2 StGB)

## Definition

Das Opfer ist arglos, wenn es sich bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (= Zeitpunkt des Versuchs, § 22 StGB) keines Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/arglosigkeit-211-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
