---
title: "Definition: Annahme des Erbietens (§ 30 Abs. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/annahme-des-erbietens-30-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Annahme des Erbietens (§ 30 Abs. 2 StGB)

## Definition

Die Annahme des Erbietens ist die ernst gemeinte Erklärung, mit dem Angebot eines anderen, ein Verbrechen zu begehen oder einen Dritten zu einem Verbrechen anzustiften, einverstanden zu sein.

---

Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/annahme-des-erbietens-30-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
