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title: "Definition: Annahme (§ 147 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/annahme-147-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Annahme (§ 147 BGB)

## Definition

Die Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein unbedingtes Einverständnis mit dem Vertragsschluss zu verstehen gibt.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/annahme-147-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
