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title: "Definition: Angriff in feindlicher Willensrichtung (§ 211 Abs. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/angriff-in-feindlicher-willensrichtung-211-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Angriff in feindlicher Willensrichtung (§ 211 Abs. 2 StGB)

## Definition

Grundsätzlich erfolgt jeder Angriff auf das Leben in feindlicher Willensrichtung. In Ausnahmekonstellationen kann es nach Ansicht des BGH hieran fehlen, wenn die Tat dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Dies kann bei einer Tötung aus Mitleid in Betracht kommen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/angriff-in-feindlicher-willensrichtung-211-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
