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title: "Definition: Angriff (§ 32 Abs. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/angriff-32-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Angriff (§ 32 Abs. 2 StGB)

## Definition

Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Individualgüter oder -interessen. Rechtlich geschützt ist jedes dem Angegriffenen oder Dritten zustehende Gut sowie jedes rechtlich anerkannte individuelle Interesse. Gegenstand eines Angriffs kann z.B. sein: Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, Eigentum, Vermögen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/angriff-32-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
