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title: "Definition: Angriff (§ 316a Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/angriff-316a-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Angriff (§ 316a Abs. 1 StGB)

## Definition

Ein Angriff auf Leib oder Leben ist eine feindselige, unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung, bei der die Gefahr einer nicht ganz unerheblichen Verletzung besteht.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/angriff-316a-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
