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title: "Definition: Angebot, wörtliches (§ 295 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/angebot-woertliches-295-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Angebot, wörtliches (§ 295 BGB)

## Definition

Ein wörtliches Angebot ist die ausdrückliche oder schlüssige empfangsbedürftige Erklärung des Schuldners, er wolle die geschuldete Leistung so, wie sie geschuldet ist, bewirken.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/angebot-woertliches-295-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
