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title: "Definition: Angebot, tatsächliches (§ 294 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/angebot-tatsaechliches-294-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Angebot, tatsächliches (§ 294 BGB)

## Definition

Ein tatsächliches Angebot liegt vor, wenn der Schuldner die Leistung dergestalt anbietet, dass der Gläubiger nur noch zugreifen muss, um die Leistung anzunehmen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/angebot-tatsaechliches-294-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
