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title: "Definition: Anbieten eines Vorteils (§ 331 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/anbieten-eines-vorteils-331-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Anbieten eines Vorteils (§ 331 StGB)

## Definition

Das Anbieten erfordert eine einseitige, ausdrückliche oder konkludente Erklärung, einen Vorteil gewähren zu wollen, sowie die Kenntnisnahme des Angebots durch den Adressaten.

## Erläuterung

Auf der Vorteilsnehmerseite bildet das <b>Fordern</b> das Gegenstück zum Anbieten.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/anbieten-eines-vorteils-331-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
