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title: "Definition: Allgemeines Gesetz (Art. 5 Abs. 2 GG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/allgemeines-gesetz-art-5-abs-2-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Allgemeines Gesetz (Art. 5 Abs. 2 GG)

## Definition

Gesetze sind allgemein, wenn sie sich weder gegen die Meinungsfreiheit an sich noch gegen bestimmte Meinungen richten, sondern schlechthin dem Schutz eines, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsgutes dienen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/allgemeines-gesetz-art-5-abs-2-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
