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title: "Definition: Äquivalenzinteresse"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/aequivalenzinteresse"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Äquivalenzinteresse

## Definition

Unter Äquivalenzinteresse versteht man das Interesse einer Partei eines Schuldverhältnisses, für die von ihr zu erbringende Gegenleistung die als gleichwertig (äquivalent) bewertete Leistung der anderen Partei zu erhalten.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/aequivalenzinteresse
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
